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Notwendigkeit eines Ersatzneubaus in Folge von
Einsturzgefahr der Kappen,
der nur einspurigen Befahrbarkeit und des
allgemein schlechten baulichen Zustands der Brücke
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Verbreiterung der Fahrbahn auf 7m ( Breite zwischen den Geländern
10,50m ) nach RQ 9,5
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neue Bauwerksstützweite von 18,60m
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Straßenanpassung in Bauklasse III mit seitlichen
Distanzschutzplanken
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Längsgefälle 1,40 % und Quergefälle 2,50 %( einseitig )
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schiefwinklige Einfeldbrücke mit Vollplatte aus Stahlbeton
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neue Auflagerbank mit Verankerung in den vorhandenen
Widerlagern durch
Schubdorne mit Verbundmörtel
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Herstellung von 0,5m dicken und 1,5m hohen Widerlagerschürzen
sowie
Seitenwänden auf den Auflagerbänken
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Bodenvermörtelung zur Verbesserung der Tragfähigkeit
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Flügelwände aus Stahlbeton ( auf Flachgründung ) mit
Abtrennung zu den
Widerlagern mittels Raumfugen
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Instandsetzung von beschädigten Widerlagerbereichen